Stellungnahme des Börsenvereins zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 mit einer Ergänzung des Vorstandes des Landesverband Nord

Wir dokumentieren die Stellungnahme des Börsenvereins zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025 mit einer Ergänzung des Vorstandes des Landesverband Nord:

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels äußert sich zur aktuellen Diskussion darüber, dass drei Buchhandlungen, die für den Deutschen Buchhandlungspreis vorgesehen waren, nachträglich aus der Liste der Ausgezeichneten gestrichen wurden. Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins: „Der Deutsche Buchhandlungspreis ist eine wertvolle Auszeichnung, mit der seit Jahren unabhängige Buchhandlungen und ihr Engagement für das kulturelle Leben vor Ort, für unsere Gesellschaft und die Demokratie gewürdigt werden. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit der Buchhandlungen und unsere gesamte Gesellschaft von größter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass Entscheidungen über Preisträger transparent und primär an kulturellen Kriterien ausgerichtet sind.
An dem hier offenbar angewendeten Haber-Verfahren sind aus unserer Sicht erhebliche Zweifel angebracht. Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar. Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab. ,Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen‘ zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.

Wir als Börsenverein setzen uns ausdrücklich ein für die Freiheit des Wortes, die Vielfalt des literarischen Angebots und die Unabhängigkeit der Buchhandlungen als Orte des offenen, kritischen Austauschs.“

Vor diesem Hintergrund fordert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord eine Rücknahme der Entscheidung und die Verleihung des Buchhandlungspreises an alle drei Nominierten. Zwei der Buchhandlungen stammen aus unserem Verbandsgebiet, in dem diese Buchhandlungen einen wertvollen Beitrag für die kulturelle Vielfalt in ihrem Gebiet leisten. Beide Buchhandlungen sind in den letzten Jahren bereits mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden und es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dies nicht mehr möglich sein soll. Die Begründung für diese beispiellose, die Freiheit des verbreitenden Buchhandels nicht respektierende Maßnahme muss in Gänze offengelegt werden, da sonst der Buchhandelspreis einen nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird.


Der Vorstand des
Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Nord e.V.
Stephansplatz 12, 30171 Hannover
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